Photovoltaik & Balkonkraftwerk Förderung in Schleswig-Holstein
Welche Förderung für Solaranlagen und Balkonkraftwerke gibt es 2023 im Bundesland Schleswig-Holstein ?
Im Bundesland Schleswig-Holstein wird die Energiewende aktiv gefördert, um den Klimaschutz und die nachhaltige Energieversorgung zu unterstützen. Besonders im Fokus steht dabei die Unterstützung von Privathaushalten bei der Installation von Solaranlagen und Photovoltaik-Balkonkraftwerken, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und saubere, preiswerte Energie zu fördern.
Das Land Schleswig-Holstein hat das Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ ins Leben gerufen, das sich an alle Einwohnerinnen und Einwohner des Bundeslandes richtet, die ihren Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Dieses Programm fördert die Installation von Solaranlagen und Photovoltaik-Balkonkraftwerken mit einem Gesamtvolumen von 75 Millionen Euro, das bis Mitte des Jahrzehnts verteilt wird.
Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Förderung von sauberer und preiswerter Wärmeversorgung für Privathaushalte. So werden im Rahmen des Programms verschiedene Heizsysteme gefördert, die auf erneuerbaren Energien basieren, wie zum Beispiel elektrisch betriebene Wärmepumpen, Anschlüsse an Wärmenetze, Solarthermieanlagen und Biomasseheizungsanlagen. Hierbei sind die Förderbeträge an das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude (BEG) gekoppelt, und die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Vorlage eines entsprechenden BAFA-Zuwendungsbescheids.
Ein weiterer Bestandteil des Programms ist die Förderung von Photovoltaik-Balkonkraftwerken, auch PV-Steckeranlagen genannt. Um den großen Bedarf an diesen Anlagen zu decken, gibt es im Jahr vier feste Antragsfenster, in denen Förderanträge gestellt werden können. Sollte die maximale Anzahl an Anträgen in einem Antragsfenster erreicht sein, ist eine erneute Antragstellung erst im nächsten Förderzeitraum möglich. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass die Förderung über mehrere Jahre hinweg gewährleistet wird.
Wie wird Photovoltaik in Schleswig-Holstein gefördert?
Das vorherige Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ im Jahr 2022 war ein triumphaler Erfolg. Innerhalb von nur acht Monaten waren die bereitgestellten 6 Millionen Euro vollständig durch über 4.300 Förderanträge aufgebraucht. Für das Jahr 2023 wurde das Programm erneut ins Leben gerufen, diesmal allerdings mit einer deutlich erhöhten Fördersumme von insgesamt 75 Millionen Euro.
Begünstigt werden primär natürliche Personen, die ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben.
Während der ersten Phase liegt der Fokus vor allem auf der Förderung von Balkonkraftanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Heizungen. Mini-Solaranlagen werden pauschal mit 200 € unterstützt.
Ab der Mitte des Jahres 2023 wird das Förderprogramm erweitert, um auch Batteriespeicher mit einem einheitlichen Zuschuss von 750 Euro zu fördern.
Folgende Optionen bleiben Ihnen zudem unverändert offen:
- Zinsgünstige Darlehen (z.B. von der KfW)
- Gesetzlich festgelegte Einspeisevergütung
- Zuschüsse von Energieversorgern
- Wegfall der Mehrwertsteuer
Mehr Infos zum Förderprogramm: Schleswig-Holstein
Bundesweite KFW Förderung für Schleswig-Holstein
Die KfW Bankengruppe stellt auch in Schleswig-Holstein eine Vielzahl von Programmen zur Verfügung, die die Finanzierung und Unterstützung von Photovoltaikanlagen ermöglichen. Sie umfassen Darlehen zu vorteilhaften Zinssätzen und Zuschüsse zur Tilgung für den Aufbau von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien. Ein prominentes Beispiel für diese Programme ist das KfW-Programm 270, bekannt als „Erneuerbare Energien – Standard“.
Dieses spezielle Programm, das KfW-Programm 270, hilft privaten und gewerblichen Investoren in Schleswig-Holstein dabei, die Finanzierung ihrer Photovoltaikanlagen sicherzustellen. Es bietet die Möglichkeit, bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten zu finanzieren. Die Kredite haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren und bieten Zinssätze, die in der Regel günstiger sind als die der meisten traditionellen Bankdarlehen im Bundesland Schleswig-Holstein.
Wegfall der Mehrwertsteuer
Zur Förderung von Solaranlagen in Schleswig-Holstein hat die Bundesregierung den Wegfall der Mehrwertsteuer beschlossen. Seit Januar 2023 ist beim Kauf von Solar-Anlagen, Wechselrichtern und anderen Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer mehr fällig. Diese wird auf der Rechnung nicht mehr ausgewiesen bzw. auf 0% gesetzt. Voraussetzung ist das die PV Anlage in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Auch für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt die Mehrwertsteuer seit Januar 2023.
Seit Januar 2023 sind alle Preise für Solarpanele, Wechselrichter und Balkon Solaranlagen in Schleswig-Holstein ohne Mehrwertsteuer angegeben, was einem Rabatt von 19% entspricht.
Einspeisevergütung
Mit einer Einspeisevergütung wird der überschüssige Strom, den Ihre Solaranlage produziert und ins Netz einspeist, vergütet. Die Vergütung wird auch in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berechnet. Die Einspeisevergütung loht sich nur für relativ große Solaranlagen welche auch viel Stromüberschuß in das öffentliche Netz liefern. Im Schnitt liegt die Vergütung zwischen 7-10 Cent pro kW.
200 € Förderung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein gehört zu den wenigen Bundesländern in Deutschland, die aktiv die Installation von Balkonkraftwerken unterstützen. Wenn Sie in Schleswig-Holstein zu Hause sind und schon lange mit dem Gedanken spielen, ihre eigene saubere Energie auf dem Balkon zu produzieren, dann bietet sich jetzt die ideale Chance dazu! Die nächste Förderrunde in Schleswig-Holstein steht vor der Tür, und es ist an der Zeit, sich dafür gewappnet zu machen, um keine Gelegenheit auszulassen.
Anforderungen für die Unterstützung von Balkonkraftwerken in Schleswig-Holstein 2023
Schleswig-Holstein vergibt Zuschüsse für den Erwerb und die Einrichtung von Balkonkraftwerken, wobei pro System bis zu 200 Euro gewährt werden. Jedoch sind hierfür gewisse Kriterien zu erfüllen:
• Der genutzte Wechselrichter sollte eine Mindestkapazität von 250 Watt und eine Höchstkapazität von 600 Watt aufweisen.
• Das Balkonkraftwerk muss beim zuständigen Stromnetzbetreiber und im Marktstammdatenregister angemeldet sein.
• Die Anschaffung der Anlage muss nach dem Beginn des Förderprogramms stattgefunden haben, also nicht vor dem 16. Januar 2023.
Bei Beachtung der Fördervoraussetzungen und Einhaltung der gültigen Sicherheitsnormen, stellt das Land Schleswig-Holstein eine Förderung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtkosten für Kauf und Einrichtung bereit, wobei jedoch maximal 200 Euro ausgezahlt werden. Benutzer müssen zudem vorab die Genehmigung des Vermieters (als Mieter) oder die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft (als Wohnungseigentümer) einholen. Nur dann können sie von der Unterstützung für Balkonkraftwerke in Schleswig-Holstein profitieren.
Förderung Balkonkraftwerke in Städten des Bundeslandes Schleswig-Holstein
Eine zusätzliche Option, um finanzielle Unterstützung für den Erwerb und die Montage einer Solaranlage zu bekommen, bieten spezifische Förderprogramme einiger Städte und Landkreise in Schleswig-Holstein. Insbesondere kleinere Solaranlagen profitieren hiervon. Die Höhe der Förderung variiert dabei zwischen 100 € und 400 €, abhängig von der jeweiligen Stadt oder dem jeweiligen Landkreis. Im Folgenden sind einige Städte in Schleswig-Holstein aufgeführt, die derzeit eine Förderung für Balkonkraftwerke gewähren:
Die Liste der Städte in Schleswig-Holstein welche Solaranlagen und Balkonkraftwerke fördern ist nicht vollständig, wird aber ständig erweitert. Wer Förderprogramme für Städte in Schleswig-Holstein kennt welche hier noch nicht aufgelistet sind kann uns diese gerne per Mail zusenden.