Balkonkraftwerk Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Förderung für Balkonkraftwerke im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, MV fördert seit September 2022 Balkonkraftwerke mit 500€, Infos & Tipps.

Balkonkraftwerk Förderung in Mecklenburg-VorpommernMecklenburg-Vorpommern bietet aktuell kein Förderprogramm für große Solaranlagen an, allerdings können Privat Personen welche eine Steckersolaranlage (Balkonkraftwerk) kaufen möchten seit September 2022 mit einer Förderung von bis zu 500€ rechnen. Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern haben nun dank eines Förderprogramms im Wert von 10 Millionen Euro die Chance, eigenhändig Strom aus Sonnenenergie zu gewinnen und für ihre eigenen Bedürfnisse einzusetzen.

Ab dem 8. November 2022 hat das Land eine Unterstützung für den Erwerb und die Errichtung von Solaranlagen bereitgestellt. Jeder Haushalt kann einen Zuschuss von bis zu 500 Euro beanspruchen. Der insgesamt zur Verfügung stehende Fördertopf ist mit Landesmitteln in Höhe von 10 Millionen Euro gefüllt. Sechs Millionen Euro aus diesem Fonds sind speziell für Mieter reserviert, während der restliche Betrag für Hauseigentümer gedacht ist, die ihre Immobilie selbst nutzen.

Achtung! Die Förderung für Eigentümer ist bereits seit dem 24.02.2023 ausgeschöpft, allerdings können Mieter weiterhin die Förderung beantragen.

Für eine Förderung können die Bürgerinnen und Bürger Anträge beim zuständigen Landesförderinstitut einreichen: Fördermittel Formular

Voraussetzungen für die Förderung eines Balkonkraftwerks in Mecklenburg-Vorpommern

Für den Erwerb und die Errichtung von Balkonkraftwerken gewährt Mecklenburg-Vorpommern einen Zuschuss von bis zu 500 Euro je Anlage. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Einreichung der Anträge darf erst nach dem Kauf und der Montage der Photovoltaik-Anlage erfolgen
  • Bei der Zuschussgewährung werden ausschließlich Photovoltaik-Anlagen berücksichtigt, die nach dem 07.11.2022 erworben wurden.
  • Aktuell werden nur noch Anlagen gefördert welche von Mietern genutzt werden.

Wie viele Fördermittel stehen noch zur Verfügung ?

Das Pro­gramm bietet aktuell nur noch Fördermittel für Mieter an mit Stand 30.5.2023 sind noch über 10.000 Anträge auf Förderung möglich. Um eine Orien­tierung darüber anzu­bieten, wie hoch der noch verfüg­bare Bewil­ligungs­rahmen ist bzw. wie lange noch erfolg­reich Anträge gestellt werden können, informiert das Landes-Förderinstitut mit drei Kenn­zahlen:

  • eine Hoch­rechnung über den Zeit­raum, in welchem basierend auf dem bis­herigen durch­schnitt­lichen Post­eingang pro Tag noch Mittel zu Ver­fügung stehen,
  • die verfüg­bare Summe der Förderung
  • die noch rech­nerisch mögliche Anzahl der Förderung für Balkonkraftwerke Gesamtfördersumme geteilt durch 500 EUR
Förderung für Rest­zeit der Bewil­ligung Fördertopf Noch mögliche Anzahl
Mieter 1.009 Tage 5.269.000 EUR 10.538 Stück

Quelle: LFI-MV.de

Anbei einige Steckersolaranlagen welche Förderfähig sind und zu Ihnen nachhause geliefert werden können.

Wie werden große Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern gefördert?

Leider bietet das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern aktuell kein Programm zur Förderung von größeren privaten Solaranlagen an. Allerdings gibt es einige Möglichkeiten eine Förderung durch den Bund in Anspruch zu nehmen.

Die Bundesregierung bietet entscheidende Hilfe durch diverse Zuschüsse für Photovoltaikanlagen an. Diese können bis zu 30% der Installationskosten abdecken und werden gewöhnlich nach Abschluss der Installation ausgezahlt. Mögliche Förderungen sind günstige KFW Kredite, steuerliche Vergünstigungen und der Wegfall der Mehrwertsteuer

Diese Unterstützungsangebote sind nicht ausschließlich für Privatpersonen verfügbar. Es existieren auch spezifische Programme, die auf die Bedürfnisse von Hauseigentümern ausgerichtet sind, so zum Beispiel die Unterstützung für Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden oder Firmendächern.

Bundesweite KFW Förderung für Mecklenburg-Vorpommern

Die KfW Bankengruppe stellt auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Vielzahl von Programmen zur Verfügung, die die Finanzierung und Unterstützung von Photovoltaikanlagen ermöglichen. Sie umfassen Darlehen zu vorteilhaften Zinssätzen und Zuschüsse zur Tilgung für den Aufbau von Anlagen zur Produktion erneuerbarer Energien. Ein prominentes Beispiel für diese Programme ist das KfW-Programm 270, bekannt als „Erneuerbare Energien – Standard“.

Dieses spezielle Programm, das KfW-Programm 270, hilft privaten und gewerblichen Investoren in Mecklenburg-Vorpommern dabei, die Finanzierung ihrer Photovoltaikanlagen sicherzustellen. Es bietet die Möglichkeit, bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten zu finanzieren. Die Kredite haben eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren und bieten Zinssätze, die in der Regel günstiger sind als die der meisten traditionellen Bankdarlehen im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

Steuerliche Vergünstigungen in Mecklenburg-Vorpommern

Zur Förderung von Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundesregierung den Wegfall der Mehrwertsteuer beschlossen. Seit Januar 2023 ist beim Kauf von Solar-Anlagen, Wechselrichtern und  anderen Anlagenkomponenten keine Umsatzsteuer mehr fällig. Diese wird auf der Rechnung nicht mehr ausgewiesen bzw. auf 0% gesetzt. Voraussetzung ist das die PV Anlage in der Nähe eines Wohngebäudes installiert wird. Auch für die Einspeisung von Solarstrom aus Anlagen von Wohngebäuden entfällt die Mehrwertsteuer seit Januar 2023.

Seit Januar 2023 sind alle Preise für Solarpanele, Wechselrichter und Balkon Solaranlagen in Mecklenburg-Vorpommern ohne Mehrwertsteuer angegeben, was einem Rabatt von 19% entspricht.

Zudem mussten Bis 2022 mussten Betreiber von PV-Anlagen die Gewinne aus der Stromeinspeisung versteuern. Ab dem 1. Januar 2023 wurde jedoch diese Regelung geändert. Nun ist die Einkommenssteuer für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern bis zu einer Größe von 30 kWp entfallen. Bei Mehrfamilienhäusern ist diese Regelung für Anlagen bis zu einer Größe von 15 kWp pro Wohneinheit gültig.

Einspeisevergütung in Mecklenburg-Vorpommern

Mit einer Einspeisevergütung wird der überschüssige Strom, den Ihre Solaranlage produziert und ins Netz einspeist, vergütet. Die Vergütung wird auch in Mecklenburg-Vorpommern auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) berechnet. Die Einspeisevergütung loht sich nur für relativ große Solaranlagen welche auch viel Stromüberschuß in das öffentliche Netz liefern. Im Schnitt liegt die Vergütung zwischen 7-10 Cent pro kW.

Förderung für Balkonkraftwerke von Städten in Mecklenburg-Vorpommern

Eine weitere Möglichkeit um eine Förderung für den Kauf und die Installation einer Solaranlage zu erhalten sind Förderprogramme einiger Städte und Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern. Hierbei werden speziell kleine Stecker-Solaranlagen gefördert. Allerdings sind die meisten Fördertöpfe in den Städten bereits ausgeschöpft, aber man kann seit September 2022 in jeder Stadt im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern eine Förderung direkt beim Bundesland beantragen.

Anbei eine Liste der Städte in Mecklenburg-Vorpommern mit Tipps zum Kauf eines Balkonkraftwerkes: